Reglement


1. Ziele des Lehrlingswettbewerb Züri-Oberland

Der Lehrlingswettbewerb Züri-Oberland (LWZO)

  • ist eine gute Möglichkeit zur persönlichen Standortbestimmung für das Qualifikationsverfahren
    (QV, ehemals Lehrabschlussprüfung)
  • gibt Lernenden eine grossartige Gelegenheit, ihr berufliches Können zu zeigen
  • gibt Einblick in die Bestrebungen der Wirtschaft zur Nachwuchsförderung
  • gewährt Oberstufenklassen Einblick in verschiedene Berufe

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Lernenden während der beruflichen Grundbildung vom 1. bis 4. Lehrjahr.


3. Wettbewerbsarbeiten

Die Wettbewerbsarbeit – ein Projekt ergänzt z. B. mit Modellen, Zeichnungen, Grafiken – muss aus dem zu erlernenden Beruf sein. Sie soll dem Lehrjahr und dem Ausbildungsstand angemessen sein. Zugelassen sind:

  • Einzelarbeiten
  • Teamarbeiten innerhalb des Berufes oder berufsübergreifend mit max. 6 Teilnehmenden; bei grösseren Teams entscheidet die Standortleitung

3.1 Die Arbeiten sind von den Teilnehmenden selbständig zu erstellen.
Beratende Unterstützung durch die Ausbildungsbetriebe ist erwünscht, jedoch ohne aktive Mitarbeit am Projekt.

3.2 Jede Arbeit muss durch eine schriftliche- und eine Video-Dokumentation ergänzt werden.

In der schriftlichen Dokumentation müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Angaben über die Entstehung: von der Idee bis zur fertigen Arbeit
  • Beschreibung des verwendeten Materials, der Maschinen, Geräte etc. (Gewinnung, Beschaffung, Eigenschaften usw.)
  • Arbeitsübersicht mit Angaben über Arbeitsstunden, Hilfs- und Lehrmittel und Beratertätigkeit

Die Video-Dokumentation soll auf der Online-Plattform einen Überblick über die erstellte Arbeit geben. Inhalt:

  • Kurze Vorstellung der Teilnehmer
  • Angaben/Bilder über die Entstehung: von der Idee bis zum fertigen Projekt
  • Präsentation der fertigen Arbeit
  • Fazit/Schlusswort
  • Dauer: 2 bis max. 5 Minuten

3.3 Die Teilnehmenden präsentieren ihre Projekte möglichst persönlich und vor Ort.
Insbesondere wird die Anwesenheit während den Klassenbesuchen der Oberstufenschüler am Donnerstag und Freitag, sowie während möglichst vielen weiteren Ausstellungszeiten, erwartet.

3.4 Die Arbeiten werden durch Fachexperten bewertet.

Ausgenommen davon sind Projekte von reinen Erstlehrjahrgruppen oder Einzelarbeiten im ersten Lehrjahr.
Diese Projekte erhalten von einer Berufsfachperson eine mündliche, notenfreie Rückmeldung.

Alle Teilnehmenden erhalten ein Teilnahmezertifikat.


4. Werbung Ausbildungsbetriebe

Für Ausbildungsbetriebe ist am Projektstand Werbung von maximal 2 Quadratmetern zugelassen.
Die Standortleitung entscheidet vor Ort über die Korrektheit der Werbung.
⇒ Hinweis: Die Projekte sollen im Vordergrund stehen!

Auf der Online-Plattform sind die Ausbildungsbetriebe im Rahmen der Wettbewerbsarbeit mit einer Kurzvorstellung inkl. Logo präsent.


5. Ablauf/Bekanntgabe Termine

Die genauen Angaben über Ort und Termin der Ablieferung der Arbeiten, Bewertung durch die Experten, Eröffnungsfeier, Ausstellung der Arbeiten und Zertifikatsabgabe werden rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben.

Folgende Termine sind verbindlich und gelten für das jeweilige Ausstellungsjahr:
Anmeldeschluss für Teilnehmende ⇒ Ende August
Vollständige Abgabe der Standinformationen ⇒ Ende September
Vollständige Abgabe aller Projektdaten ⇒ Ende Oktober


6. An-/Abmeldung

Die Anmeldung erfolgt online auf www.lwzo.ch/anmeldung.

Die vollständigen und korrekt eingetragenen Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme.
⇒ Hinweis: Daten werden wie erfasst für die Ausstellungbeschriftung, Teilnahmezertifikat etc. übernommen!

Abmeldungen aus wichtigen Gründen (Unfall, Krankheit, Militärdienst usw.), müssen rechtzeitig und schriftlich erfolgen.


7. Korrespondenz

Korrespondenzen und Anfragen, die den Lehrlingswettbewerb betreffen, sind an das Sekretariat des LWZO zu richten.


8. Bewertung/Wettbewerbspreise

Über die Bewertung der Arbeiten und Wettbewerbspreise wird keine Korrespondenz geführt.


9. Versicherung

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.


10. Video-/Bildmaterial

Das im Rahmen des LWZO gemachte Video- und Bildmaterial darf für Werbezwecke und Berichterstattung des Vereins (z. B. Flyer, Vereinswebseite, Sonderbeilage der Zeitung) verwendet werden.

 

Stand: 01.04.2024

 








     

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